DBA-Kommentar
2024
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Artikel 7 Unternehmensgewinne
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 7 DBA Schweiz regelt die Zuweisung des Besteuerungsrechts an Unternehmensgewinnen, mithin an gewerblichen Einkünften. Diese gelten im Bereich grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit als wichtigste Einkunftsart und bilden damit den Kern zahlreicher Steuergestaltungen. Die Vorschrift dient zudem als Auslegungshilfe für Art. 14 und 15 DBA Schweiz. Der Regelungsgehalt des Art. 7 DBA Schweiz erstreckt sich auf die allgemeine Zuweisung des Besteuerungsrechts an Unternehmensgewinnen, die um verschiedene Sonderregelungen ergänzt wird.
2Die allgemeine Zuweisungsregel legt das Betriebsstättenprinzip gem. Art. 7 Abs. 1 DBA Schweiz zugrunde, nach dem der Ansässigkeitsstaat eines Unternehmens das Besteuerungsrecht an dessen Gewinnen erhält, es sei denn, die Gewinne sind einer Betriebsstätte im Ausland zuzuordnen. In letzterem Fall erhält der andere Vertragsstaat das Besteuerungsrecht im Umfang der Zugehörigkeit der Gewinne zur Betriebsstätte. Eine allfällige Doppelbesteuerung ist dann mittels Art. 24 DBA Schweiz zu vermeiden. Die einer Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne ermitteln sich nach Art. 7 Abs. 2–4 DBA Schweiz. Grundsätzlich ist die direkte Methode gem. Art. 7 Abs. 2 und 3 DBA Schweiz a...