DBA-Kommentar
2024
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Artikel 47 Außerkrafttreten
Rechtsprechung zum DBA-Schweden (alt)
, BStBl II S. 442
Zum Arbeitgeberbegriff im DBA-Schweden
Verwaltungsanweisungen zum DBA-Schweden
Durchführung der Vorschriften des DBA-Schweden über die Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
IV B/5 - S 1301 - Schweden - 14/62, BStBl I S. 1042
Anmerkung: Dieses BMF-Schreiben bezieht sich auf das DBA-Schweden 1959/78. Im übrigen ist es in Teilbereichen überholt. Die wesentlichen Einzelheiten zur Entlastung von der KESt und vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG können auch den aktuellen Merkblättern des Bundesamtes für Finanzen entnommen werden.
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