DBA-Kommentar
2024
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Artikel 42 Luftfahrtkonsortien
Erläuterungen
1Mit Art. 42 erfolgt eine Präzisierung insoweit, daß auch Gewinne der SAS (Scandinavian Airlines System), soweit sie auf den schwedischen Teilhaber dieser internationalen Personengesellschaft entfallen, mit unter Art. 8 Abs. 1 DBA-Schweden fallen.