Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 15 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Claudia Rademacher-Gottwald, Vogelgesang (März 2009)

Erläuterungen

Vogelgesang
I. Inhalt der Vorschrift

1Art. 15 ordnet das Besteuerungsrecht für Einkommen aus unselbständiger Arbeit zu. Abs. 1 geht grundsätzlich von der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat aus. Wird dieArbeit im „anderen Vertragsstaat” ausgeübt, hat dieser das (konkurrierende) Recht zur Besteuerung (sog. Arbeitsortprinzip, vgl. Art. 15 OECD-MA Rn. 2 ff.). Das Besteuerungsrecht fällt jedoch nach Abs. 2 – in Durchbrechung des Arbeitsortprinzips – an den Wohnsitzstaat zurück, wenn die drei dort genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Abs. 3 enthält eine Spezialregelung für die Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen und Flugzeugen.

2Die Vorschrift entspricht im wesentlichen dem Vertragsbild des OECD-MA. Eine wesentliche Abweichung besteht bei der Spezialregelung für Schiffs- und Flugzeugbesatzungen in Abs. 3, die das Besteuerungsrecht des Quellenstaates nicht dem Staat der tatsächlichen Geschäftsleitung des Transportunternehmens, sondern dessen Ansässigkeitsstaat zuordnet (s. Rn. 12).

II. Wohnsitzstaatsbesteuerung; Arbeitsortprinzip (Abs. 1)

3Art. 15 Abs. 1 stimmt trotz Abweichungen im Wortlaut inhaltlich mit Art. 15 Abs. 1 OECD-MA überein. Ein formaler Unterschied besteht darin, daß die Vorschrift nur au...

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