DBA-Kommentar
2024
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Vorbemerkung DBA Russland
Vorbemerkung
1Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation wurde am in Moskau ein neues DBA unterzeichnet, das den noch mit der früheren Sowjetunion abgeschlossenen Steuervertrag aus dem Jahre 1981 mit Wirkung ab 1997 ablöst. Aufgrund der völkerrechtlichen Identität zwischen der bis Ende 1991 bestehenden Sowjetunion und der aus ihr als bedeutendster Staat hervorgegangenen Russischen Föderation galt das alte Abkommen noch bis zum . Der politische und wirtschaftliche Umwälzungsprozeß in der Russischen Föderation erforderte jedoch eine Neuordnung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Um den Anforderungen der veränderten Verhältnisse Rechnung zu tragen, wurde ein neues deutschrussisches DBA abgeschlossen, das nicht nur der Vermeidung der Doppelbesteuerung dient, sondern auch die deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen intensivieren und Investitionen deutscher Unternehmen in Rußland fördern soll.
2In Aufbau und Inhalt folgt...