Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 24 Gleichbehandlung

Claudia Rademacher-Gottwald, Fischer-Zernin (März 2009)

Erläuterungen

Fischer-Zernin

1Art. 24 Abs. 1 DBA-Rumänien entspricht Art. 24 Abs. 1 OECD-MA. Art. 24 Abs. 2 DBA-Rumänien entspricht Art. 24 Abs. 3 OECD-MA. Art. 24 Abs. 3 DBA-Rumänien entspricht Art. 24 Abs. 5 OECD-MA. Art. 25 Abs. 4 DBA-Rumänien entspricht Art. 24 Abs. 6 OECD-MA.

2Das DBA-Rumänien kennt keine Diskriminierungsklausel zugunsten von Staatenlosen, wie sie Art. 24 Abs. 2 OECD-MA vorsieht; s. hierzu Art. 24 OECD-MA Rn. 23 f. Gleichfalls nicht vorgesehen ist eine Art. 24 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Klausel über Betriebsausgabenabzug und Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Vermögensteuer. Da Art. 24 Abs. 4 aber weitgehend nur klarstellende Funktionen hat (s. Rn. 42 f. zu Art. 24 OECD-MA) dürften sich hier im Ergebnis kaum Unterschiede zu dem OECD-MA entsprechenden DBA ergeben.

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