Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 9 Verbundene Unternehmen

Claudia Rademacher-Gottwald, Becker (März 2009)

Erläuterungen

Becker

1Art. 9 DBA-Rumänien stimmt wortgleich mit Art. 9 Abs. 1 OECD-MA überein. Es kann deshalb in vollem Umfang auf dessen Erläuterungen verwiesen werden.

2Das DBA-Rumänien ist eines der wenigen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland, das eine Art. 9 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Regelung und damit eine Gegenberichtigung vorsieht. Die Wortfassung von Art. 9 Abs. 2 DBA-Rumänien stimmt mit derjenigen von Art. 9 Abs. 2 OECD-MA wörtlich überein. Es kann deshalb auf dessen Erläuterungen verwiesen werden.

DBA-Kommentar

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