DBA-Kommentar
2024
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Artikel 30 Inkrafttreten
Erläuterungen
1Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 1982 II, S. 861) und findet erstmals ab Anwendung. Eine Ausnahme ist nach Abs. 9 des Protokolls für die Schiff- und Luftfahrtbesteuerung vorgesehen. Für solche Unternehmungen sind die Bestimmungen von Art. 8, Art. 13 Abs. 3 und Art. 23 Abs. 3 bereits auf Veranlagungszeiträume anwendbar, die nach dem begonnen haben (zur Frage der Zulässigkeit der Rückwirkung vgl. Art. 29 OECD-MA Rn. 9).