DBA-Kommentar
2024
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Artikel 22 Andere Einkünfte
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 22 regelt die Besteuerung von Einkünften, die in keiner anderen Abkommensbestimmung über die Begrenzung der Besteuerung im Quellenstaat behandelt sind.
2–4Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
5Art. 22 Abs. 1 ist weitestgehend identisch zu Art. 21 Abs. 1 OECD-MA. Das DBA Portugal trifft diese Regelung allerdings nur bei Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat. Art. 22 Abs. 2 entspricht Art. 21 Abs. 2 OECD-MA.
B. Systematische Kommentierung
I. Art. 22 Abs. 1 DBA Portugal
6Einkünfte, für die in den vorstehenden Vorschriften (Art. 6 bis 21) keine Regelung über die Besteuerung im Quellenstaat getroffen wurden, dürfen nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, unabhängig von ihrer Herkunft. Art. 22 Abs. 1 Satz 2 enthält jedoch eine sog. „Subject-to-tax-Klausel“. Danach entfällt die in Abs. 1 Satz 1 bestimmte Steuerbefreiung im Nicht-Wohnsitzstaat, wenn die Einkünfte im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden. Insbesondere betrifft Art. 22 DBA Portugal Auszahlungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Das Finanzgericht hatte entschieden, dass Zahlungen einer Person, die nach Portugal ausgewander...