DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
I. Übereinstimmung mit Art. 17 OECD-MA
1Art. 17 stimmt dem Wortlaut und dem Regelungsgehalt nach uneingeschränkt mit Art. 17 OECD-MA überein. Deshalb wird auf die Erläuterungen zu Art. 17 OECD-MA verwiesen.
2–4Einstweilen frei
II. Vermeidung der Doppelbesteuerung
5Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates i. S. d. Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 ist nicht ausschließlich. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung wird nach Art. 24 von beiden Staaten durch Anrechnung der jeweils im anderen Staat auf die Einkünfte entfallenden Steuer vorgenommen.