DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 17 regelt die Besteuerung von Einkünften berufsmäßiger Künstler und Sportler. Die Regelung gilt für Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Arbeit und ist damit eine Spezialregelung gegenüber Art. 14 und 15.
2–4Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
5Art. 17 Abs. 1 ist identisch zu Art. 17 Abs. 1 OECD-MA. Art. 17 Abs. 2 ist auch identisch zu Art. 17 Abs. 2 OECD-MA.
B. Systematische Kommentierung
I. Art. 17 Abs. 1 DBA Portugal
6Einzige Abweichung ist, dass Art. 17 Abs. 1 DBA Portugal noch Art. 14 in den Vorbehalt miteinbezieht, der im portugiesischen DBA auch noch vorhanden ist. Im Übrigen besteht Identität zu Art. 17 Abs. 1 OECD-MA.
7–9Einstweilen frei
II. Art. 17 Abs. 2 DBA Portugal
10Nach Art. 17 Abs. 2 DBA Portugal kommt es auf den Vertragsstaat an, in dem der Künstler oder Sportler seine Tätigkeit ausübt. Diese Vorschrift gilt ungeachtet der Art. 7, 14 oder 15. Im OECD-MA hingegen wird nur der Vorbehalt bezüglich Art. 15 ausgesprochen, zumal Art. 14 OECD-MA entfallen ist. Trotz der fehlenden Erwähnung des Art. 7 im OECD-MA besteht aber Einigkeit darüber, dass Art. 17 Vorrang vor den Art. 7, 14 und 15 hat.
11–13Einstweilen frei
III. Vermeidung der Doppelbesteuerung
14Wenn eine in Portugal ansässige Person als Künstler o...