DBA-Kommentar
2024
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Artikel 4 Ansässige Person
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 4 DBA Portugal regelt, unter welchen Voraussetzungen eine in einem Vertragsstaat ansässige Person gegeben ist. Die Frage, wer als Person bzw. abkommensberechtigt anzusehen ist, wird weitestgehend schon in Art. 3 Abs. 1 Buchst. d und e festgelegt. Es geht daher um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Person ansässig ist und welcher Staat als sog. Ansässigkeitsstaat im Sinne des DBA anzusehen ist und welcher Staat als Quellenstaat.
2–4Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
5Art. 4 Abs. 1 ist weitestgehend identisch zu Art. 4 Abs. 1 des OECD-MA. Auch die Tie-breaker-Rule, also die Stufenleiterregelung des Art. 4 Abs. 2 OECD-MA, ist identisch zu Art. 4 Abs. 2 DBA Portugal. Eine Abweichung besteht zu Art. 4 Abs. 3 OECD-MA. Insoweit entspricht Art. 4 Abs. 3 DBA Portugal der Fassung des OECD-MA 1977. Danach ist im DBA Portugal nur auf den Place of effective Management abzustellen, wenn bei einer anderen als bei einer natürlichen Person die Ansässigkeit ungeklärt ist oder nach Art. 4 Abs. 2 nicht entschieden werden kann. D. h. es kommt nur auf den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung an. Art. 4 Abs. 3 OECD-MA hingegen ordnet an, dass ein zwingendes Verständigungsverfahren unter Berücksichtigung mehrerer...