DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 24 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 24 statuiert den Methodenartikel des Abkommens. Sehen die entsprechenden Verteilungsartikel keine abschließende Rechtsfolge in Form eines ausschließenden Besteuerungsrechtes für einen Staat vor, besteht das Risiko der Doppelbesteuerung. Dieser Problematik tritt der Methodenartikel durch die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode entgegen. Mittels eines dreigliedrigen Aufbaus regelt er die Besteuerung einer in Deutschland ansässigen Person (Abs. 1), einer in Polen ansässigen Person (Abs. 2) und die Voraussetzungen zur Anwendung der „Switch-Over-Klausel" (Abs. 3).
2 Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Im Rahmen der länderspezifischen Ausdifferenzierungen bestehen keine Übereinstimmungen zu den Art. 23A und 23B des OECD-MA 2017. Es wird auf die nachfolgend erläuterten Einzelheiten verwiesen.
4Einstweilen frei
III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument
5Da weder Deutschland noch Polen das jeweils andere Abkommen als vom Mehrseitigen Übereinkommen erfasst notifizierten, kommt es hierdurch zu keinen Änderungen.
6Einstweilen frei