DBA-Kommentar
2024
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Artikel 14 Selbständige Arbeit
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 14 grenzt das Besteuerungsrecht bei selbständiger Arbeit im grenzüberschreitenden Kontext ab. Für in Deutschland ansässige Selbständige besteht im Unterschied zu der neueren Abkommenspraxis der Vorteil der Nichteinschlägigkeit des Aktivitätsvorbehalts in Art. 24 Abs. 1 Buchst. c DBA. Erfolgt die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG, ist die Ausnahme in Satz 2 für Konstellationen des schädlichen Bedienens (§ 8 Abs. 1 Nr. 5a AStG) zu beachten.
2Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit finden sich in den heutigen Musterabkommen nicht mehr wieder. Diese wurden mit dem OECD-MA 2000 den Unternehmenseinkünften zugeordnet, während alte Musterabkommen vor 2000 diese noch als gesonderte Einkünfte behandelt haben. Im Vergleich zum zugrundeliegenden OECD-MA 1998 ergeben sich somit keine Abweichungen.
4Einstweilen frei
III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument
5Da weder Deutschland noch Polen das jeweils andere Abkommen als vom Mehrseitigen Übereinkommen erfasst notifizierten, kommt es hierdurch zu keinen Änderungen.
6Einstweilen frei