DBA-Kommentar
2024
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Artikel 11 Zinsen
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 11 DBA Polen ist der Verteilungsartikel für grenzüberschreitende Zinsen und vergleichbare Vergütungen. Das Besteuerungsrecht hierfür steht dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers zu, jedoch hat auch der Quellenstaat ein der Höhe nach beschränktes Besteuerungsrecht. Die Erhebung der Quellensteuer erfolgt nach den Vorschriften des nationalen Rechts der Vertragsstaaten. Erfolgt der Quellensteuerabzug zu einem höheren Steuersatz, besteht ein Anspruch auf Erstattung der Differenz (siehe hierzu Cloer in GKGK, DBA, Art. 11 DBA Polen Rz. 19). Abs. 3 sieht für bestimmte Empfänger, von bestimmten Zahlenden oder für bestimmte Zwecke gezahlte Zinsen ein ausschließliches Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsstaat des Empfängers vor. Für die Verteilung der Besteuerungsrechte ist daneben der Betriebsstättenvorbehalt zu beachten, nach dem die Einkünfte im Quellenstaat als Unternehmensgewinne zu besteuern sind (Abs. 5).
2Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Art. 11 Abs. 1 DBA Polen ist seit 1998 identisch zu Art. 11 Abs. 1 OECD-MA
4Art. 11 Abs. 2 DBA Polen ist vom Wortlaut sehr ähnlich zu Art. 11 Abs. 2 OECD-MA (seit 1998 unverändert im OECD-MA). Es gibt einen erheblichen inhaltli...