DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 4 Ansässige Person
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 4 DBA Polen definiert den in Art. 1 verwendeten Begriff der Ansässigkeit. Dies ist für die Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereiches von essenzieller Bedeutung. Darüber hinaus ist die eindeutige Zuordnung der Ansässigkeit für die Zuweisung des Besteuerungsrechts zwischen den Vertragsparteien und die Funktionsfähigkeit des Abkommens ausschlaggebend.
2Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Art. 4 DBA Polen ist bis einschließlich Abs. 3 des OECD-MA 1998 mit diesem wort- und deckungsgleich. Die Ergänzungen des Abs. 4 zu den Personengesellschaften fehlen im Musterabkommen.
4Das OECD-MA 2017 beinhaltet abweichend vom DBA Polen und OECD-MA 1998 in Abs. 3 eine Verständigungsklausel für andere als natürliche Personen. Das DBA Polen verweist dagegen lediglich auf den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung (entspricht dem OECD-MA 1998), wohingegen das OECD-MA 2017 auf weitere Einflussfaktoren wie den Ort der Gründung oder andere maßgebliche Parameter abstellt.
5–6Einstweilen frei
III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument
7Da weder Deutschland noch Polen das jeweils andere Abkommen als vom Mehrseitigen Übereinkommen erfasst ...