Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 15 Unselbständige Arbeit

Claudia Rademacher-Gottwald, Wilke (März 2009)

Erläuterungen

Wilke
I. Inhalt der Vorschrift

1Art. 15 ordnet das Besteuerungsrecht für Einkommen aus unselbstständiger Arbeit den beiden Vertragsstaaten zu. Grundsätzlich entspricht Art. 15 dem OECD-MA.

II. Wohnsitzstaatsbesteuerung; Arbeitsortprinzip (Abs. 1)

2Art. 15 Abs. 1 stimmt mit Art. 15 Abs. 1 OECD-MA überein: ausschließliche Besteuerung im Wohnsitzstaat. Wird aber die Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt, hat dieser nach Abs. 1 Satz 2 das ggf. konkurrierende Recht zur Besteuerung (sog. Arbeitsortprinzip, vgl. Art. 15 OECD-MA Rn. 2 ff., 69 ff.). Dies gilt auch für die Besteuerung der Tätigkeit eines in der Bundesrepublik wohnhaften Arbeitnehmers in Pakistan für einen pakistanischen Arbeitgeber. Bei einer Tätigkeit in einem Drittstaat ist der Arbeitslohn grundsätzlich im Wohnsitzstaat zu versteuern.

Beispiel:

Ein in der Bundesrepublik ansässiger Arbeitnehmer wird für einen pakistanischen Arbeitgeber in einem Drittstaat tätig – ggf. Anwendung des DBA mit dem Tätigkeitsstaat.

3Zum Begriff „Ausübung” vgl. Art. 15 OECD-MA Rn. 106 ff.

4Bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs von Art. 15 sind als vorrangig folgende Regelungen zu beachten (vgl. den Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 Satz 1):

  • Art. 16 (Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen)

  • Art. 17 (...

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