DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Pakistan
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Das derzeit geltende DBA-Pakistan stammt aus dem Jahre 1994. Der erste Abkommensabschluss zwischen Deutschland und Pakistan erfolgte bereits im Jahre 1958. Dieses DBA-Pakistan wurde durch das Protokoll vom und das Zusatzabkommen vom geändert und an die bis dahin eingetretenen Entwicklungen in der internationalen Abkommenspraxis angepasst. Das Änderungsprotokoll 1963 bewirkte eine Begrenzung des Quellensteuersatzes für Zinsen auf 20 % und die Einführung einer fiktiven Steueranrechnung für pakistanische Zinsen zur Unterstützung der deutschen Investitionstätigkeit in Pakistan. Das Ergänzungsabkommen 1970 führte zu einer Neuregelung der Schifffahrtsbesteuerung. Nach der ursprünglichen Abkommensfassung blieb das Besteuerungsrecht des Quellenstaates in vollem Umfang bestehen. Der Doppelbesteuerungsausgleich im Wohnsitzstaat erfolgte im Wege der Steueranrechnung. Durch das Ergänzungsabkommen wurde die Quellenbesteuerung für die Gewinne aus der Schifffahrt aufgehoben, so dass n...