DBA-Kommentar
2024
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Artikel 32 Registrierung
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Die Vertragsparteien legen mit dieser Bestimmung die Registrierung des DBA Österreich beim UN-Sekretariat fest.
2Einstweilen frei
II. Historischer Hintergrund und Entwicklung
3Keine entsprechende Bestimmung ist in den Vorgängerabkommen enthalten.
4Einstweilen frei
III. Abweichungen vom OECD-MA
1. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2000
5Das OECD-MA 2000 enthält keine entsprechende Regelung.
2. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2017
6Siehe oben.