DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick
1Art. 17 Abs. 1 DBA Österreich regelt die Zuordnung der Besteuerungsrechte für Einkünfte aus der persönlichen Tätigkeit von Künstlern und Sportlern im anderen Vertragsstaat sowie für die Verwertung von Persönlichkeitsrechten und für die Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen in Rundfunk und Fernsehen. Art. 17 Abs. 2 DBA Österreich regelt den „Künstlerdurchgriff“ (bzw. „Sportlerdurchgriff“) und weist das Besteuerungsrecht für Einkünfte anderer Personen demselben Staat zu wie Art. 17 Abs. 1 DBA Österreich, wenn diesen Personen entsprechende Einkünfte zufließen. Schließlich enthält Art. 17 Abs. 3 DBA Österreich eine Sonderbestimmung, die dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zuweist, wenn ein Aufenthalt des Künstlers oder Sportlers aus öffentlichen Mitteln gefördert wird.
2Einstweilen frei
II. Historischer Hintergrund und Entwicklung
3Die Tätigkeit als Künstler oder Sportler wurde im DBA Österreich 1954 nicht eigens geregelt. Ansatzweise kann als Vorgängerbestimmung des heutigen Art. 17 DBA Österreich 2000 jedoch Art. 8 Abs. 2 DBA Österreich 1954 angesehen werden. Zunächst normierte Art. 8 Abs. 2 DBA Österreich 1954 den Grundsatz, dass der Quellenstaat für Einkünfte von natürlichen Person...