DBA-Kommentar
2024
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Artikel 14 Selbständige Arbeit
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1In dieser Bestimmung werden die Besteuerungsrechte für Einkünfte aus selbständiger Arbeit zugewiesen. Grundsätzlich hat nur der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, es sei denn, der Person steht im anderen Staat eine feste Einrichtung zur Verfügung und die Einkünfte können dieser festen Einrichtung zugerechnet werden.
2Einstweilen frei
II. Historischer Hintergrund und Entwicklung
3In Art. 4 DBA Österreich 1922 war festgelegt, dass auf den Erwerb aus wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erziehender Tätigkeit, aus der Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure und der Ausübung anderer freier Berufe die Bestimmungen über die Besteuerung von Einkünften aus Gewerbebetrieb im Betriebsstättenstaat insoweit Anwendung finden, als die Ausübung der Berufstätigkeit in dem anderen Staat von einem festen Mittelpunkt (Betriebsstätte) aus stattfindet.
4Eine ähnliche Bestimmung enthielt das DBA Österreich 1954 in Art. 8.
5Einstweilen frei
III. Abweichungen vom OECD-MA
1. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2000
6Art. 14 DBA Österreich entspricht dem OECD-MA 1992. I...