Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern

Bettina Spilker, Julia Tumpel (Oktober 2020)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Das Abkommen gilt für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. In Art. 2 Abs. 3 DBA Österreich werden diese Steuern aufgelistet. Es handelt sich um eine Aufzählung mit exemplarischen Charakter, weil nach Abs. 4 das Abkommen auch auf Steuern gleicher oder im Wesentlichen ähnlicher Art anzuwenden ist, die nach der Unterzeichnung des Abkommens eingeführt wurden (sog. Anpassungsklausel). Jährlich haben sich die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten einander abkommensrelevante Änderungen in ihren Steuergesetzen mitzuteilen.

2Einstweilen frei

II. Historischer Hintergrund und Entwicklung

3Art. 18 des DBA Österreich 1922 legte bereits den sachlichen Anwendungsbereich fest.

4Art. 2 des DBA Österreich 1954 enthielt Regelungen, die im Wesentlichen den Abs. 3 und Abs. 4 entsprechen.

5Im Gegensatz zum DBA Österreich 1954 sind folgende Steuern nicht mehr in dem Katalog der aktuellen Fassung aufgeführt:

  • frühere deutsche Steuern: die Abgabe Notopfer Berlin (erhoben bis zum ) und Vermögensteuer (seit 1997 nicht mehr erhoben) sowie

  • frühere österreichische Steuern: die Beiträge vom Einkommen zur För...

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