DBA-Kommentar
2024
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Artikel 30 Inkrafttreten
Erläuterungen
1Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 1993 II, S. 926) und ist anzuwenden
auf die Abzugsteuern von den nach dem gezahlten oder gutgeschriebenen Einkünften, und
auf die sonstigen für das Kalenderjahr 1991 und später erhobenen Steuern.
2Abs. 3 beschränkt die Rückwirkung für Dividenden im Sinne von Art. 10 Abs. 4 Buchst. a auf Dividenden, die nach dem ausgeschüttet werden (zur Frage der Zulässigkeit der Rückwirkung vgl. Art. 29 OECD-MA Rn. 9).