DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 23 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Erläuterungen
Prokisch, Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mexiko, IStR 1994, 271.
I. Inhalt der Abkommensvorschrift
1Art. 23 befaßt sich mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung im jeweiligen Wohnsitzstaat einer abkommensberechtigten Person, wenn sowohl der Quellen- bzw. Belegenheitsstaat als auch der Wohnsitzstaat für die betreffenden Einkünfte und Vermögenswerte nach den Zuteilungsnormen des Abkommens (Art. 6 bis 22) ein Besteuerungsrecht hat („können … besteuert werden”). In dem Fall hat der Wohnsitzstaat die Doppelbesteuerung durch Freistellung und/oder Anrechnung auszugleichen (zur allgemeinen Erläuterung vgl. Art. 23 OECD-MA Rn. 1 ff.).
II. Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat Mexiko (Abs. 1)
2Aufgrund des in Mexiko bestehenden Welteinkommensprinzips werden in Mexiko ansässige Personen auch mit Einkünften aus Quellen, die in Deutschland der Besteuerung unterliegen, in Mexiko besteuert. Zur Vermeidung einer daraus resultierenden Doppelbesteuerung kommt im Rahmen der Vermeidungsnorm des Art. 23 Abs. 1 grundsätzlich nur die Anrechnungsmethode zur Anwendung, wobei sowohl die Möglichkeit zur direkten Anrechnung (Abs. 1 Buchst....