DBA-Kommentar
2024
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Artikel 4 Ansässige Person
Erläuterungen
1Art. 4 entspricht, abgesehen von einer sachlich irrelevanten sprachlichen Abänderung des Art. 4 Abs. 2 Buchst. d, dem OECD-MA. Zu Art. 4 Abs. 2 Buchst. d OECD-MA hat Mexiko erklärt, daß die mexikanische Verfassung Mexikanern den Besitz einer weiteren Staatsbürgerschaft nicht gestattet (vgl. Nr. 32 OECD-MK zu Art. 4).
2Zum Ausdruck „Person” vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b, zum Ausdruck „Vertragsstaat” vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a, zum Ausdruck „Staatsangehörigkeit” vgl. Art. 24 Abs. 2 DBA-Mexiko.