Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

Claudia Rademacher-Gottwald, Wilke (März 2009)

Erläuterungen

Wilke

1Art. 3 weist gegenüber dem OECD-MA folgende Übereinstimmungen und Abweichungen auf:

2Art. 3 Abs. 1 Buchst. a erläutert den Ausdruck „Vertragsstaat” sowie den geographischen Anwendungsbereich des Abkommens.

3Abweichend vom OECD-MA fallen unter den Ausdruck „Person” nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b nicht die Personengesellschaften, d. h. sie sind nicht selbst abkommensberechtigt (vgl. Art. 1 OECD-MA Rn. 14).

4Es entsprechen dem OECD-MA:

  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. c – „Gesellschaft” –

  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. d – „Unternehmen eines Vertragsstaates” –

  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. e – „internationaler Verkehr” –.

5Zu den Gesellschaften gehören in Mexiko:

  • Sociedad Anônima = AG

  • Sociedad de Responsabilidad limitada = GmbH

  • Sociedad en commandita por aciones = KGaA.

6 Art. 3 Abs. 1 Buchst. f bestimmt die „zuständigen Behörden”.

7Der Ausdruck „Staatsangehöriger” wird in Art. 24 Abs. 2 entsprechend dem OECD-MA erläutert.

8Art. 3 Abs. 2 entspricht dem OECD-MA.

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