DBA-Kommentar
2024
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Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Erläuterungen
I. Vergleich mit Art. 2 OECD-MA
1Art. 2 DBA-Mexiko entspricht Art. 2 OECD-MA. Auf die Kommentierung zu Art. 2 OECD-MA wird hingewiesen.
2Einstweilen frei
II. Übersicht über die dem DBA unterliegenden mexikanischen Steuern
Deloitte Touche Tohmasu International, International Tax and Business Guide, Mexico, Edition 1995; Kryzda/Moreyra/Calderôn, The Mexican Tax System, The Bureau of National Affairs Inc. 1995; Müssener, Das Steuersystem Mexikos, IWB, F. 8 Mexiko Gr. 2 S. 53; ders., in: Mennel/Förster, Steuern in Europa, Amerika und Asien, „Mexiko”.
1. Steuerkatalog des DBA
3Der Katalog des Art. 2 Abs. 3 Buchst. a des Abkommens listet die unter das Abkommen fallenden Steuern auf. Die im Steuerkatalog genannte mexikanische Einkommensteuer (Impuesto sobre la renta) umfaßt die Einkommensteuer natürlicher Personen und die Körperschaftsteuer juristischer Personen. Damit entspricht der Steuerkatalog des DBA den Steuern, die gegenwärtig in Mexiko erhoben werden.
2. Finanzverfassung
4Die Vereinigten Staaten von Mexiko sind ein Staatenbund mit 31 Bundesstaaten und einem Bundesdistrikt. Die Bundesstaaten und der Bundesdistrikt besitzen eigene Verfassungen, aus denen eigene Gesetzgebungskompetenzen abgeleitet werden. Nach der Bundesverfas...