DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Mexiko
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
Das am in Mexiko-Stadt unterzeichnete DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten ist am in Kraft getreten und findet erstmals Anwendung auf die Steuern des Jahres 1994. Das deutschmexikanische Abkommen richtet sich bezüglich seines Aufbaus und Inhalts im wesentlichen nach den Bestimmungen des OECD-MA und gliedert sich in vier Regelungsbereiche.
Die ersten fünf Artikel bestimmen den Geltungsbereich des Abkommens in sachlicher und persönlicher Hinsicht und definieren die relevanten Begriffe.
Der zweite Regelungsabschnitt beinhaltet in den Art. 6 bis 22 die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen dem Wohnsitz- und dem Quellenstaat.
Im Quellenstaat können die folgenden Einkünfte und Vermögenswerte der Besteuerung unterworfen werden:
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen im Quellenstaat sowie aus der Veräußerung des Vermögens (Art. 6, 13 Abs. 1),
Einkünfte aus Betriebsstätten gewerblicher Unternehmen bzw....