DBA-Kommentar
2024
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Artikel 29
Erläuterungen
1Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 1974 II 1325) und findet bei Abzugsteuern von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erstmals Anwendung auf Beträge, die ab gezahlt werden. Bei den übrigen Steuern ist das Abkommen auf die für Zeiträume ab 1974 erhobenen Steuern anwendbar.