DBA-Kommentar
2024
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Artikel 5
Erläuterungen
I. Allgemeines
1Art. 5 DBA-Marokko entspricht vom Aufbau und Inhalt her im Wesentlichen Art. 5 OECD-MA, so dass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Bei den in Abs. 2 genannten Beispielen enthält das DBA-Marokko mit der „Verkaufsstätte” ein weiteres Beispiel für eine Betriebsstätte, welches in Art. 5 Abs. 2 OECD-MA nicht enthalten ist. Da eine Verkaufsstätte in der Regel eine feste Geschäftseinrichtung i. S. des Abs. 1 ist, bedeutet dies keinen materiellen Unterschied zum OECD-MA.
II. Bauausführungen und Montagen
2In Abweichung zum Art. 5 Abs. 3 OECD-MA lässt der Art. 5 Abs. 2 Nr. 8 DBA-Marokko eine sechsmonatige Bauausführung oder Montage ausreichen, um zur Annahme einer Betriebsstätte zu gelangen.
III. Hilfstätigkeiten
3Abweichend von Art. 5 Satz 4f) enthält das DBA-Marokko in Art. 5 Abs. 3 keine Klausel, wonach auch die Kombination mehrerer Hilfstätigkeiten nicht zur Annahme einer Betriebsstätte führt. Es entspricht aber deutschem Abkommensverständnis seit jeher, dass auch eine Kombination von Hilfstätigkeiten nicht zur Annahme einer Betriebsstätte führen soll (vgl. Debatin, RIW 1980, 6), so dass aus dem Fehlen einer solchen Regelung nicht geschlossen werden kann, dass eine Kombination mehrerer Hilfstätigkeiten zur...