DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Malta
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Am wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Malta in Berlin ein neues DBA unterzeichnet, das insbesondere den wirtschaftlichen Entwicklungen in Malta innerhalb der letzten zwanzig Jahre und den Entwicklungen in der internationalen Abkommenspraxis Rechnung trägt. Mit dem In Kraft treten des neuen Abkommens am tritt das alte Abkommen vom außer Kraft. Das neue deutsch-maltesische DBA ist bei den Veranlagungssteuern ab dem und bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beiträge, die am oder nach dem gezahlt werden, anzuwenden. Eine Rückwirkung ist somit nicht vorgesehen. Ergänzende Bestimmungen zur Abkommensanwendung und Klauseln zum Schutz personenbezogener Daten enthält das beigefügte Protokoll.
2In seinem Inhalt und Aufbau folgt das neue DBA-Malta im Wesentlichen dem OECD-MA von 1992. Demzufolge lassen sich vier Vorschriftenabschnitte unterscheiden. Den ersten Abschnitt bilden die Art. 1 bis 5. Sie bestimmen den persönlichen und sachlichen Anwendungs...