DBA-Kommentar
2024
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Artikel 15 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Kommentar, Loseblatt, München, Stand der Kommentierung des DBA-Malaysia September 1999; Görl, Die freien Berufe im internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1983; Schrettl, Rechtsfragen der beschränkten Steuerpflicht, Augsburg 1993; Vogel/Lehner, Doppelbesteuerungsabkommen, 4. Aufl. München 2003.
I. Übereinstimmung mit Art. 17 OECD-MA
1Die Regelungsweise des DBA-Malaysia betr. die Besteuerung von Künstlern und Sportlern weicht dem Wortlaut, nicht aber dem Regelungsgehalt nach von Art. 17 OECD-MA ab. Während Art. 14 Abs. 1 und 2 DBA-Malaysia das Besteuerungsrecht für Vergütungen sowohl aus selbständiger wie auch aus nichtselbständiger Tätigkeit nach der 183-Tage-Regel zuweist, schränkt Art. 15 Abs. 1 diese Regel für berufsmäßige Künstler (mit den Beispielen entspr. Art. 17 Abs. 1 OECD-MA, s. dazu Art. 17 OECD-MA Rn. 24 ff.) und Sportler auf die Fälle der öffentlich geförderten Aufenthalte ein. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass in den Fällen, in denen nicht öffentlich geförderte berufsmäßige Künstler und Sportler aus in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten Tätigkeiten Einkünfte erzielen, der Ausübungsstaat das Besteuerungsrecht hat.
2Einstweilen frei
3Abs. 2 dehnt das in Abs. 1 geregelte Besteuerungsrecht ...