DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Malaysia
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Das derzeit geltende DBA-Malaysia besteht bereits seit fast 30 Jahren. Es wurde am in Kuala Lumpur unterzeichnet und trat am in Kraft. Da sich die Verhandlungsdauer infolge von Schwierigkeiten bei der malaiischen Textfassung und Änderungen des malaiischen Rechts über einen langen Zeitraum hinzog, war das Abkommen zugunsten der betroffenen Steuerpflichtigen in Deutschland bereits ab dem Veranlagungsjahr 1971 und in Malaysia auf die Steuern für den Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 1972 anzuwenden. Durch den mit dem Abkommen bezweckten Abbau der Doppelbesteuerung sollten die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Malaysia gefördert werden. Darüber hinaus sollte die Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen gestärkt werden, denn Malaysia hatte zuvor schon DBA mit anderen europäischen Staaten abgeschlossen, wodurch sich für deutsche Unternehmen Wettbewerbsnachteile gegenüber der ausländischen Konkurren...