DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Görl, Die freien Berufe im internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1983; Grotherr, Besteuerung der deutsch-indischen Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage des neuen DBA-Indien vom , IWB F. 6 Indien Gr. 2, 59; Mody, Die deutsche Besteuerung international tätiger Künstler und Sportler, Baden-Baden 1994, zugl. Diss. Hamburg 1994.
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1Abs. 1 stimmt dem Regelungsgehalt nach mit dem in Art. 17 Abs. 1 OECD-MA enthaltenen Tätigkeitsortsprinzip überein. Der Wortlaut führt ausdrücklich den Vorrang vor Art. 7 an, was aber nur klarstellende Bedeutung hat (s. Art. 17 Abs. 1 OECD-MA Rn. 15).
2Abs. 2 stimmt dem Wortlaut und dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 2 OECD-MA überein.
3Abs. 3 enthält eine eigene Regelung für Tätigkeiten von Künstlern und Sportlern im Rahmen eines Kulturaustauschs, ohne dass dieser Begriff verwendet wird oder als Abgrenzungskriterium dienen könnte. Die Norm enthält abweichend von Abs. 1 und 2 ein ausschließliches Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Künstlers oder Sportlers für aus öffentlichen Kassen und von Gebietskörperschaften unterstützte Auftritte im anderen Vertragsstaat. Erforderlich ist ein ganz oder in wesentlichem Umfang unterstüt...