DBA-Kommentar
2024
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Artikel 29 Verschiedenes
Erläuterungen
I. Keine steuerverschärfende Wirkung des Abkommens gegenüber dem abkommenslosen Zustand (Abs. 1)
1Abs. 1 weist die Vertragsstaaten an, Abkommensregelungen nicht so auszulegen, dass hierdurch eine steuerverschärfende Wirkung gegenüber dem abkommenslosen Zustand eintritt. Dies bedeutet vor allem, dass das Abkommen Ansprüche auf weitergehende Steuervergünstigungen, die nach innerstaatlichem Recht der Vertragsstaaten bestehen, nicht ausschließt.
2Aus deutscher Sicht hat diese Vorschrift nur deklaratorischen Charakter, da nach h. M. in Deutschland DBA weder zusätzliche Steuerpflichten begründen noch bestehende Steuerpflichten verschärfen können. Nach kanadischer Rechtsauffassung können demgegenüber auch durch Abkommen neue Steuerpflichten geschaffen werden, so dass die Regelung insofern für Zwecke der kanadischen Besteuerung konstitutiv wirkt.
II. Abkommensrechtliche Zulässigkeit einer Hinzurechnungsbesteuerung (Abs. 2)
1. Zulässigkeit der kanadischen Hinzurechnungsbesteuerung (Abs. 2 Buchst. a)
3Kanada wendet ähnlich wie Deutschland bei kanadisch beherrschten Auslandsgesellschaften eine Hinzurechnungsbesteuerung an, die bei einbehaltenen passiven Einkünften der ausländisch...