DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 17 regelt das Besteuerungsrecht für Einkünfte von grenzüberschreitend tätigen Künstlern und Sportlern.
2Abs. 1 räumt dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an den Einkünften eines im anderen Staat ansässigen Künstlers oder Sportlers ein (Tätigkeitsstaatprinzip).
Abs. 2 bestätigt das Besteuerungsrecht des Tätigkeitstaats, auch wenn die für die künstlerische oder sportliche Darbietung erzielten Einkünfte nicht dem Künstler oder Sportler selbst, sondern einer anderen Person zufließen.
Abs. 3 enthält eine Ausnahmeregelung zum Tätigkeitsstaatprinzip nach Abs. 1 und Abs. 2 für Zahlungen, die dem Künstler oder Sportler aus öffentlichen Kassen des anderen Vertragsstaats zufließen.
3Folgende Regelungen des Protokolls sind bei der Anwendung von Art. 17 zu beachten:
Abs. 2 Protokoll (Ansässigkeit von Personengesellschaften)
II. Abweichungen vom OECD-MA
4Abs. 1 und Abs. 2 entsprechen (bis auf redaktionelle Abweichungen) wortgetreu Art. 17 Abs. 1 und 2 OECD-MA 2017.
Die in Abs. 3 enthaltene Sonderregelung für Zahlungen an berufsmäßige Künstler...