DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 14 Selbständige Arbeit
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 14 regelt die abkommensrechtliche Behandlung von Einkünften aus selbständiger Arbeit.
II. Abweichungen vom OECD-MA
2Art. 14 entspricht – einschließlich des Katalogs der freien Berufe in Art. 14 Abs. 2 – wörtlich dem früheren Art. 14 des OECD-MA, der am vollständig aufgehoben wurde. Seitdem wird die abkommensrechtliche Behandlung von Einkünften aus selbständiger Arbeit in Art. 7 OECD-MA 2017 geregelt.
III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument
3Das MLI hat keine Auswirkungen auf die Anwendung von Art. 14.
B. Systematische Kommentierung
4Art. 14 weist das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu und zwar auch dann, wenn der freie Beruf oder die sonstige selbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wird. Nur sofern die Einkünfte im anderen Vertragsstaat durch eine dort belegene feste Einrichtung erzielt werden, darf der Tätigkeitsstaat die Einkünfte besteuern.
5Zum Ausdruck „Person” vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. d; zur Ansässigkeit einer Person vgl. Art. 4, zum Ausdruck „Vertragsstaa...