DBA-Kommentar
2024
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Artikel 19 Gleichbehandlung
Erläuterungen
1Art. 19 Abs. 1–3 DBA-Israel entsprechen Art. 24 Abs. 1–3 OECD-MA. Art. 19 Abs. 4 und 5 DBA-Israel entsprechen Art. 24 Abs. 5 und 6 OECD-MA.
2Das DBA-Israel enthält keine besondere Nichtdiskriminierungsklausel für Betriebsausgabenabzug oder Schuldenabzug, wie sie Art. 24 Abs. 4 OECD-MA enthält. Bei möglichen Diskriminierungsfällen dieser Art können sich Steuerpflichtige ggf. auf Art. 19 Abs. 1, 3 oder 4 des DBA-Israel berufen.