DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 A Vermögen
Erläuterungen
1Art. 17 A DBA-Israel mit seinen Abs. 1–4 entspricht Art. 22 Abs. 1–4 OECD-MA. Eine Abweichung besteht lediglich in Art. 17 A Abs. 3 DBA-Israel, wo die Vermögensbesteuerung für Seeschiffe und Luftfahrzeuge geregelt ist, ohne dass Wirtschaftsgüter der Binnenschifffahrt mit umfasst sind. Für solche Wirtschaftsgüter gilt folglich regelmäßig Art. 17 A Abs. 2 DBA-Israel.
2; 3Einstweilen frei