DBA-Kommentar
2024
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Artikel 22 Tätigkeiten vor der Küste
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Den Abschluss der Verteilungsartikel bildet eine Sonderregelung für bestimmte Tätigkeiten vor der Küste.
2Der Aufbau von Art. 22 stellt sich wie folgt dar:
Abs. 1: Anwendungsbereich,
Abs. 2: Besteuerungsrecht für Offshore-Tätigkeiten,
Abs. 3: Rückausnahme für kurzfristige Offshore-Tätigkeiten,
Abs. 4: Besteuerungsrecht für unselbständige Tätigkeit vor der Küste,
Abs. 5: Besteuerungsrecht für die Veräußerung von Rechten und Anteilen aus Offshore-Tätigkeiten.
II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA
3Im Musterabkommen ist eine entsprechende Regelung nicht angelegt. Das mag im Wesentlichen daran liegen, dass entsprechende Klauseln generell nur für Küstenstaaten von Bedeutung sind. Irland hat im Musterkommentar jedenfalls diesbezüglich einen (Teil-)Vorbehalt formuliert. Entsprechend findet sich eine vergleichbare (bis identische) Klausel in der irischen Abkommenspraxis häufig, in deutschen Abkommen nur auf Veranlassung des anderen Staates.
III. Abweichungen von der Vorgängerregelung
4Das DBA Irland 1962 enthielt keine vergleichbare Regelung. Für entsprech...