DBA-Kommentar
2024
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Artikel 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 14 DBA Irland regelt die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit.
2Der Aufbau von Art. 14 DBA Irland stellt sich wie folgt dar:
Abs. 1: Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates,
Abs. 2: Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates,
Abs. 3: Personal auf Schiffen und Luftfahrzeugen.
II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA
3Art. 14 DBA Irland stimmt, abgesehen von inhaltlich unbeachtlichen Formulierungsabweichungen in Abs. 3, exakt mit Art. 15 OECD-MA 2014 und der VHG-DBA überein. Mit der Novellierung des Musterabkommens 2017 wurde Abs. 3 geringfügig angepasst. Insbesondere ist die Tätigkeit auf Binnenschiffen nicht mehr gesondert von der Sonderregelung erfasst. Insoweit greift nun die Grundregel nach Abs. 1 (bzw. Abs. 2).
III. Abweichungen von der Vorgängerregelung
4Art. 14 DBA Irland entspricht weitgehend der Vorgängerregelung des Art. XII DBA Irland 1962. Hinsichtlich des 183-Tage-Zeitraums war nach der früheren Fassung allein auf das Steuerjahr abzustellen, nunmehr auf jeden Zwölfmonatszeitraum, der im Steuerjahr beginnt. Hintergrund ist eine entsprechende Anpassung des OECD-MA. Zudem erfasst die Regelung des Art. 14 Abs. 3 DBA Irland nunmehr auch – für ...