DBA-Kommentar
2024
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Artikel 11 Zinsen
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1In Art. 11 DBA Irland ist die Besteuerung von Zinsen geregelt.
2Der Aufbau von Art. 11 DBA Irland stellt sich wie folgt dar:
Abs. 1: Besteuerungsrecht Ansässigkeitsstaat,
Abs. 2: Definition Zinsen,
Abs. 3: Betriebsstättenvorbehalt,
Abs. 4: Fremdvergleichsvorbehalt.
II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA
3Die Norm stimmt – abgesehen von der Rechtsfolge – weitestgehend mit dem OECD-MA 2014/2017 überein. Abweichungen ergeben sich in Art. 11 Abs. 1 DBA Irland. Zudem fehlt eine Art. 11 Abs. 5 OECD-MA vergleichbare Regelung. Art. 11 DBA Irland entspricht im Wesentlichen der VHG-DBA.
III. Abweichungen von der Vorgängerregelung
4Die Regelung entspricht im Wesentlichen Art. VII DBA Irland 1962. Nachvollzogen wurden die lediglich geringfügigen Änderungen auf OECD-MA-Ebene, namentlich vor allem das Abstellen auf den Nutzungsberechtigten und das Ausnehmen von Zuschlägen für verspätete Zahlungen aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift.
B. Systematische Kommentierung
5Art. 11 Abs. 1 DBA Irland weist das Besteuerungsrecht allein dem Ansässigkeitsstaat des Nutzungsberechtigten der Zinsen zu. Diese Abweichung vom Musterabkommen ist weder für die deutsche (ca. 1/3 der DBA), noch für die...