DBA-Kommentar
2024
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Artikel 27 Diplomatische und konsularische Vorrechte
Erläuterungen
1Art. 27 enthält die klarstellende Aussage über den Vorrang der allgemeinen Völkerrechtsregeln und sonstiger spezieller Abkommen zu den steuerlichen Vorrechten der Mitglieder fremder Missionen und ausländischer Vertretungen. Ebenso wurde für die internationalen Organisationen klargestellt, daß die Regelungen der spezielleren Abkommen den Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens vorgehen. Für die steuerliche Behandlung der internationalen Organisationen und ihrer Beamten sind insbesondere die Übereinkünfte über die Vorrechte und Befreiungen zu beachten. Die Organisationen, deren Beamte in Deutschland Privilegien genießen, sind im (BStBl 1999 I, S. 405) aufgelistet. Zu den übrigen Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu Artikel 27 OECD-MA hingewiesen.