DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Literatur: Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Kommentar, Loseblatt, München, Stand der Kommentierung des DBA-Indonesien: Juli 1998; Görl, Die freien Berufe im internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1983; Mody, Die deutsche Besteuerung international tätiger Künstler und Sportler, Baden-Baden 1994, zugl. Diss. Hamburg 1994; Vogel, K., Doppelbesteuerungsabkommen, Kommentar, 3. Auflage München 1996.
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1Abs. 1 stimmt dem Regelungsgehalt nach mit dem in Art. 17 Abs. 1 OECD-MA enthaltenen Tätigkeitsortsprinzip überein. Der Wortlaut führt ausdrücklich den Vorrang vor Art. 7 an, was aber nur klarstellende Bedeutung hat (s. Art. 17 Abs. 1 OECD-MA Rn. 15).
2Abs. 2 stimmt dem Wortlaut und dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 2 OECD-MA überein.
3Abs. 3 enthält eine eigene Regelung für Tätigkeiten von Künstlern und Sportlern im Rahmen eines Kulturaustauschs, ohne daß dieser Begriff verwendet wird oder als Abgrenzungskriterium dienen könnte. Sie knüpft an einen Aufenthalt in einem Staat an, der vom anderen Staat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften oder öffentlichen Einrichtungen unterstützt wird. Liegt ein Aufenthalt in diesem Sinne vor, sind die Einkünfte im Tätigkeitsstaat befreit.
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