DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 27 Diplomatische und konsularische Vorrechte
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 27 DBA Indien stellt sicher, dass steuerliche Privilegien von Mitgliedern diplomatischer Missionen oder konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Übereinkünfte unabhängig vom Abkommen weiterhin anwendbar bleiben.
2Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Art. 27 DBA Indien stimmt weitestgehend mit dem OECD-MA überein. Abweichend vom OECD-MA erstreckt sich der Anwendungsbereich von Art. 27 DBA Indien jedoch zusätzlich auf Mitglieder internationaler Organisationen.
4-6Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
7Art. 27 DBA Indien begünstigt Mitglieder diplomatischer Missionen oder konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen. Denn soweit diesen steuerliche Privilegien nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Übereinkünfte zustehen, bleiben diese Privilegien unabhängig von den Vorschriften des Abkommens anwendbar. Eine negative Auswirkung des Abkommens auf derartige Privilegien ist damit ausgeschlossen.
8Aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung d...