DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 17 DBA Indien ist lex specialis für bestimmte Einkünfte, die in einem Vertragsstaat ansässige Personen als Künstler oder Sportler beziehen. Umfasst werden z. B. Vergütungen für die Aktivität, Preisgelder, Antrittsgelder, Merchandising-Vergütungen oder Fernsehauftritte. Die Bedeutung der Sonderregelung erklärt sich vor dem Hintergrund der ausgeprägten Mobilität künstlerischer und sportlicher Aktivitäten weltweit. Denn durch regelmäßig nur kurzzeitige Aufenthalte bei gleichzeitig oft hohen Gehältern besteht ein Interesse an besonders geregelten Anknüpfungspunkten für eine Besteuerung. Die Norm ist ausweislich ihres Wortlautes vorrangig gegenüber Art. 7, 14 und 15 DBA Indien.
2In Art. 17 Abs. 1 DBA Indien wird dem Tätigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht eingeräumt für Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Künstler oder als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht. Daneben wird mangels Einschränkung durch das Wort „nur“ implizit auch dem Ansässigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht gewährt.
3In Art. 17 Abs. 2 DBA Indien wird dem Tätigkeitsstaat ein Besteue...