DBA-Kommentar
2024
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Artikel 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
Erläuterungen
1Art. 14 DBA Großbritannien behandelt Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und entspricht weitgehend Art. 15 OECD-MA 2017. Im Unterschied zu Art. 15 Abs. 1 OECD-MA 2017 räumt Art. 14 Abs. 1 DBA Großbritannien dem Artikel über die Besteuerung von Gastprofessoren, Lehrern und Studenten (Art. 19 DBA Großbritannien) Vorrang ein. Eine Regelung über Gastprofessoren und Lehrer ist im OECD-MA 2017 nicht enthalten.