DBA-Kommentar
2024
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Artikel XXIII Inkrafttreten
Erläuterungen
1Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 1968 II, S. 30) und ist auf die ab 1964 erhobenen Steuern anwendbar. Das Zustimmungsgesetz vom schließt eine Verschlechterung, die sich aus der rückwirkenden Anwendung gegenüber dem abkommenslosen Zustand ergeben könnte, ausdrücklich aus.