DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Finnland
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Das am in Kraft getretene deutsch-finnische DBA vom löste das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der direkten Steuern vom ab. Das DBA aus der Vorkriegszeit widersprach in vielen Punkten der Entwicklung des deutschen und finnischen Steuerrechts sowie dem Stand des internationalen Wirtschaftsverkehrs, so daß es im Juli 1979 zum Abschluß des neuen Abkommens zwischen Deutschland und Finnland in Anlehnung an das OECD-MA kam.
2Infolge des Beitritts Finnlands zur Europäischen Union zum wird zur Zeit über eine Abkommensrevision ohne Rückwirkungsklausel zwischen den beiden Ländern verhandelt.
3Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Abkommen von 1935 betreffen die Abgrenzung der Besteuerungsrechte für unternehmerische Gewinne und Arbeitsentgelte sowie die begrenzte Quellenbesteuerung von Dividenden, nicht wertpapiermäßig verkörperten Gesellschaft...