DBA-Kommentar
2024
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Artikel 25 Verständigungsverfahren
Erläuterungen
1Art. 25 Abs. 1 – 3 DBA-Estland entsprechen Art. 25 Abs. 1 – 3 OECD-MA.
2Nach Abs. 4 können die zuständigen Behörden entsprechend der Bestimmung von Art. 25 Abs. 4 OECD-MA unmittelbar miteinander verkehren, indessen fehlt der Hinweis auf eine gemischte Kommission.