DBA-Kommentar
2024
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Artikel 49 Inkrafttreten
Erläuterungen
1Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 1996 II, S. 2565) und ist erstmals anzuwenden: (i) bei den Einkommen- und Vermögensteuern auf die Steuerjahre ab bzw. (ii) bei den Abzugssteuern von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren auf die am oder nach dem gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge.